Der letzte Satz der Bewerbung
Passender Satz für den Abschluss Ihrer Bewerbung gesucht?
Schlusssatz der Bewerbung
Jede Bewerbung ist eine Jobanfrage. Mit ihr bieten Bewerber die eigene Arbeitsleistung für eine freie Stelle einem Arbeitgeber ihrer Wahl an. Doch welches Verhältnis haben beide Parteien an diesem Punkt? Sollte der Arbeitgeber als übergeordnete Institution gesehen werden oder sollte sich der Bewerber dem Adressaten gegenüber sogar im Vorteil sehen?
Beim Schlusssatz der Bewerbung kommt es auf die Beantwortung dieser Fragen an. Um eine nahezu perfekte Bewerbung angemessen abzuschliessen, muss sich der Bewerber über seine Ausgangsposition im Klaren sein.
In diesem Artikel erhalten Sie wertvolle Tipps, damit Ihre Bewerbung zum Erfolg wird und Sie vom Unternehmen Ihrer Wahl zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Ist der letzte Satz des Bewerbungsschreibens misslungen, nützt nämlich auch ein guter Lebenslauf nicht wirklich viel.
Erinnerungswert des letzten Satzes
Ein Bewerbungsschreiben sollte eine maximale Länge von einer DIN A4-Seite nicht überschreiten. Trotz der verhältnismässig kurzen Textlänge gibt es eine Aufmerksamkeitskurve des Personalentscheiders, welche nicht stetig auf der Ebene maximal interessiert verläuft. Sie fällt in der Mitte ab und steigt gegen Ende des Bewerbungsschreibens erneut an. Daraus können wir ableiten, dass der Personalentscheider jeweils dem Anfang und dem Ende den grössten Teil seiner Aufmerksamkeit schenkt. Ergo spielen Einstiegssatz und Schlusssatz eine bedeutende Rolle, obwohl sich der inhaltliche Grossteil des Bewerbungsschreibens in der Mitte abspielt.
„Wären Sie so freundlich …?»
Mit seiner Bewerbung bittet der Bewerber nicht um einen Job, sondern preist seine Notwendigkeit für das Unternehmen an. Bewerber und Konjunktiv sind zwei ungleiche Freunde. Worte wie hätte, wäre und würde haben in einer Bewerbung nichts verloren. Der Bewerber ist sich seiner Fähigkeiten sicher und findet keine Verwendung für unsichere Floskeln.
Die folgenden Abstufungen des letzten Satzes zeigen wieso:
1.: „Wenn es Ihnen nichts ausmacht, würde ich Sie vielleicht gerne bitten dürfen, mich eventuell irgendwann einmal zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Darüber würde ich mich dann, für denn Fall, dass Sie das machen sollten, sehr freuen.“
2.: „Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mich zu einem Vorstellungsgespräch einladen.“
3.: „Über eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch würde ich mich freuen.“
Variante 1 ist stark überzogen, allerdings werden die Varianten 2 und 3 leider immer noch viel zu häufig als letzter Satz einer Bewerbung verwendet.
Die korrekte Version dieses relativ schlichten Satzes zum Abschluss der Bewerbung lautet:
„Über eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch freue ich mich sehr.“
Der Konjunktiv ist ein No-Go für Ihre Bewerbung und sollte vermieden werden. Verwenden Sie stattdessen klare Worte, die Ihre Überzeugung widerspiegeln. Wer denkt, dass diese Vorgehensweise in einer Bewerbung zu rabiat wirkt, der sollte die folgende Faustregel beachten: Ein Bewerber bittet nicht um ein Vorstellungsgespräch – er meldet sich für eins an!
Auf Augenhöhe mit dem Chef
Die Frage nach der Ausgangsposition des Bewerbers kann folgendermassen beantwortet werden:
Am besten fährt ein Bewerber, wenn er sich mit dem Personalentscheider auf Augenhöhe sieht. Beide Parteien suchen einen Mehrwert. Der Bewerber sucht eine Einstellung. Der Personalentscheider sucht einen Angestellten. Daher sollte der Bewerber keine Unsicherheit zeigen, einen angemessenen Umgangston pflegen und klare Worte im letzten Satz finden. Selbstverständlich kann der Bewerber Emotionen einbauen und seine Freude über eine mögliche Einladung vermitteln. Wer sich bewirbt und eingeladen wird, kommt schliesslich gerne zum Vorstellungsgespräch.
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