Anders als in Deutschland oder Österreich lassen sich Bewerbungskosten in der Schweiz nicht generell von der Steuer absetzen. Massgebend ist Ihr Erwerbsstatus: Beziehen Sie während Ihrer Stellensuche Taggelder der Arbeitslosenversicherung (ALV), können Sie die entstehenden Bewerbungsauslagen im Rahmen der übrigen Berufsauslagen abziehen (entweder pauschal oder mit den belegten Kosten). Sind Sie bereits angestellt und bewerben sich für eine neue Position, gelten Ihre Bewerbungsauslagen steuerlich nicht als abzugsfähig, da laut Praxis noch kein direkter Zusammenhang mit einem bestehenden Erwerbseinkommen besteht.
Bewerbungskosten absetzen in 2026
Welche Kosten fallen unter die Berufsauslagen?
Sofern Sie während Ihrer Stellensuche Taggelder der Arbeitslosenversicherung (ALV) beziehen, zählen dazu insbesondere:
Büromaterialien
Unter Büromaterialien können Sie Materialien verstehen, die Sie zum Erstellen Ihrer Bewerbungsunterlagen benötigen.
Folgende Materialien können Sie von der Steuer absetzen:
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Bewerbungsmappen und Präsentationsmappen
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Schreib- und Klebematerial
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Briefumschläge, Briefpapier und Briefmarken (Porto)
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Papier- und Kopierkosten
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Drucker und Druckerpatronen
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Klarsichtfolien und Klarsichthüllen
- Computer / Laptops
Bei Druckern, Computern und anderen Elektrogeräten, die auch für den privat genutzt werden können, sollten Sie belegen können, dass die Anschaffung wegen der Stellensuche nötig war.
Spesen
Wenn Sie sich bei einem Unternehmen bewerben, zu dem Sie einen weiten Anfahrtsweg haben, können Sie die Spesen von der Steuer absetzen.
Zu den Spesen zählen folgende Ausgaben:
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Fahrtkosten
- Parkgebühren
- Übernachtungskosten
- Verpflegungskosten
- Fahrkarten
- Stadtpläne
- Umzugskosten
- Taxikosten
Recherchemittel und Print
Um eine professionelle Bewerbung einreichen zu können und sich optimal auf den Stellenmarkt vorzubereiten, benötigen Sie entsprechendes Recherchematerial und Zugang zu Infomaterial.
Folgende Recherchemittel können Sie steuerlich absetzen:
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Fachzeitschriften
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Fachbücher
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Job-Magazine
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Bewerbungsratgeber
- Internet- und Telefonkosten
- Zeitungen und Zeitschriften zur Stellensuche
Bewerbungsservice
Auch für Bewerbung haben sich Services entwickelt, die Ihnen Ihren Bewerbungsprozess und die Jobsuche erleichtern. Die Kosten für solche Services können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.
Dienstleistungen, die Sie steuerlich absetzen können:
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Erstellung von professionellen Bewerbungsfotos durch Fotograf*innen
- Erstellung von professionellen Bewerbungsunterlagen durch Bewerbungsservices (inkl. Bewerbungsschreiben, Lebenslauf und Motivationsschreiben)
- Erstellung von Bewerbungsvideos
- Beglaubigungen von Zeugnissen
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Übersetzungen von relevanten Unterlagen
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Kosten für Karriereplattformen
- Teilnahmekosten für Bewerbungstrainings und Bewerbungsseminare
Stress bei der Bewerbung? Wir helfen Ihnen!
Entgehen Sie einem stressigen Bewerbungsprozess und nutzen Sie unseren professionellen Bewerbungsservice zur Erstellung von individuellen Bewerbungsunterlagen. Dieser ist ebenfalls von der Steuer absetzbar. Bewahren Sie die von uns erstellte Rechnung als Beleg auf, falls Sie die Kosten im Rahmen des Taggeldbezugs geltend machen können.
Bewerbungskosten in der Steuererklärung angeben
Anders als in Deutschland gibt es in der Schweiz keine bundesweit einheitliche Steuererklärungs-Software und kein einheitliches Formular. Das Verfahren ist kantonal geregelt (z. B. eTax im Kanton Zürich). In Ihrer Steuererklärung tragen Sie die Bewerbungsauslagen unter den „übrigen Berufsauslagen" ein.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Wenn Sie die nachfolgenden Schritte befolgen und Ihre Steuererklärung entsprechend vorbereiten, sollten Sie Ihre Bewerbungskosten erfolgreich von der Steuer absetzen können.
Die einzelnen Schritte dabei sind:
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Belege für angefallene Bewerbungskosten sammeln und auflisten.
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Gegebenenfalls Belege digitalisieren, um sie für Überprüfungen durch das Finanzamt dauerhaft zur Verfügung zu haben.
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Pauschalen für Bewerbungskosten berechnen, für die Sie keine Belege besitzen.
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Alle angefallenen Bewerbungskosten in der für Ihren Kanton geltenden Steuererkärung vermerken und gegebenenfalls Belege als Nachweis anhängen.
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Bei vielen verschiedenen Bewerbungskosten können Sie diese in einer separaten Liste sammeln und diese im Anhang beifügen. Fügen Sie dann unter „Weitere Bewerbungskosten“ den Vermerk „Siehe Anlage“ hinzu.
Pauschale oder effektive Kosten
Für die übrigen Berufsauslagen (dazu zählen bei Taggeldbezug u. a. Bewerbungskosten, aber auch Fachliteratur oder Berufsverbandsbeiträge) gilt gesamthaft ein Pauschalabzug von 3 % des Nettolohns, mindestens CHF 2'000 und maximal CHF 4'000 pro Jahr. Alternativ können Sie höhere, tatsächliche Kosten geltend machen. In diesem Fall benötigen Sie die konkreten Belege. Die genauen Ansätze können je nach Kanton leicht variieren.
Kann ich Bewerbungskosten ohne Belege absetzen?
Der Pauschalabzug für übrige Berufsauslagen deckt Bewerbungskosten bei Taggeldbezug ohne Einzelbelege ab. Wollen Sie stattdessen höhere effektive Kosten geltend machen, benötigen Sie entsprechende Nachweise.
Eine informelle Toleranzgrenze wie die deutsche „Nichtbeanstandungsgrenze" ist für die Schweiz nicht in vergleichbarer Form dokumentiert.
Sie können den offiziellen Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) verwenden, um sich historische Daten und kantonale Vergleiche anzusehen.
Alternativen zur Rückerstattung per Steuererklärung
Neben dem Steuerabzug gibt es zwei weitere Anlaufstellen, an die häufig gedacht wird: den Arbeitgeber und das RAV. Die Rechtslage unterscheidet sich hier allerdings deutlich von Deutschland und Österreich.
Übernahme der Bewerbungskosten durch Arbeitgeber
Seit einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2005 gilt ein Vorstellungsgespräch als vorvertragliches Verhältnis, bei dem beide Seiten grundsätzlich ihre eigenen Auslagen selbst tragen. Ein Unternehmen ist also nicht automatisch verpflichtet, Ihnen Reise- oder Übernachtungskosten für ein Vorstellungsgespräch zu erstatten.
Ein Anspruch besteht nur, wenn eine Erstattung vorab ausdrücklich zugesagt wurde oder sich der Arbeitgeber im Bewerbungsprozess treuwidrig verhält (z. B. eine gar nicht zu besetzende Stelle ausschreibt). Fragen Sie daher am besten schon bei der Einladung zum Gespräch nach, ob und in welchem Umfang Spesen übernommen werden.
Unterstützung durch RAV und Arbeitslosenversicherung
Eine direkte Rückerstattung einzelner Bewerbungsauslagen, vergleichbar mit dem deutschen Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit, ist für die Schweiz nicht in derselben Form dokumentiert.
Das RAV verlangt im Gegenzug für den Taggeldbezug den Nachweis einer bestimmten Anzahl Bewerbungen pro Monat. Die dabei entstehenden Kosten lassen sich über die Steuererklärung geltend machen. Achten Sie auf mögliche kantonale Kostenbeteiligungsprogramme sowie auf die jeweils geltenden Konditionen (der Kanton Zug etwa lässt ausdrücklich nur jene Kosten zu, die vom RAV im Rahmen der nachzuweisenden Stellenbewerbungen verlangt werden).
Weitere häufig gestellte Fragen zum Absetzen der Kosten
Kann ich die Bewerbungskosten meiner Kinder absetzen?
Nein. Die Kosten Ihres Kindes werden bereits über Familienzulagen und den Kinderabzug in der Steuererklärung berücksichtigt. Absetzen kann die Kosten nur Ihr Kind selbst in der eigenen Steuererklärung – und auch dort nur, sofern es während der Stellensuche Taggelder bezieht.
Kann ich Weiterbildungs- oder Ausbildungskosten absetzen?
Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten sind in der Schweiz grundsätzlich bis zu einem bestimmten Höchstbetrag pro Jahr abzugsfähig, unabhängig davon, ob sie mit der aktuellen Tätigkeit zusammenhängen. Für eine Erstausbildung gelten eigene Regeln.
Kann ich Werbungskosten ohne Einkünfte absetzen?
Das ist der zentrale Unterschied zu Deutschland und Österreich:
In der Schweiz ist ein Abzug ohne Bezug von Arbeitslosentaggeldern grundsätzlich nicht möglich – auch nicht als „vorweggenommene" Kosten im Hinblick auf eine zukünftige Stelle.
Was zählt als Beleg, um Kosten steuerlich geltend zu machen?
Dazu zählen Quittungen und Kassenbelege für Materialien, Dienstleistungen oder Reisetickets, Kopien Ihrer Bewerbungsschreiben inklusive Versanddatum, Antwortschreiben der Unternehmen sowie Nachweise über die Distanz zum Ort des Vorstellungsgesprächs.
Was bedeutet Pauschalbetrag?
In der Schweiz ist damit meist der Pauschalabzug für übrige Berufsauslagen gemeint (3 % des Nettolohns, mindestens CHF 2'000, maximal CHF 4'000 pro Jahr), den Sie ohne Einzelbelege geltend machen können.