Zum Inhalt springen

Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis ist ein Dokument, welches von Arbeitgebern ausgestellt wird, wenn ein*e Arbeitnehmer*in das Unternehmen verlässt. Es bietet eine offizielle schriftliche Bewertung der Leistungen und des Verhaltens der Arbeitskraft während ihrer Beschäftigungszeit im Unternehmen. Das Arbeitszeugnis dient zukünftigen potenziellen Arbeitgebern als Referenz und kann wichtige Informationen über die Fähigkeiten, Erfahrungen und die Arbeitsmoral der betreffenden Person liefern.

Stefan Gerth - Geschäftsführer

Über den Autor

Während meines Wirtschaftsstudiums entdeckte ich meine Passion für Bewerbungen und gründete 2011 die webschmiede GmbH. Als deren Geschäftsführer und Gründer von „Die Bewerbungsschreiber“ habe ich mich als Marketing- und Bewerbungsexperte etabliert und teile dieses Wissen gerne in Vorträgen, Interviews und Beiträgen wie diesem hier. Profitieren auch Sie von meiner langjährigen Erfahrung!

Stefan Gerth - Geschäftsführer

Verschiedene Arten des Arbeitszeugnisses

Bei einem Arbeitszeugnis wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis unterschieden. Grundsätzlich dienen beide Dokumente potenziellen zukünftigen Arbeitgebern dazu, sich ein Urteil über die Arbeitsweise der Bewerber*innen zu bilden, hinsichtlich des inhaltlichen Umfangs gibt es jedoch einige Unterschiede. 

Einfaches Arbeitszeugnis

Ein einfaches Arbeitszeugnis beinhaltet grundsätzliche Informationen zur Beschäftigung. Dazu gehören der Name der Person, die Position im Unternehmen und der Beginn sowie das Ende des Arbeitsverhältnisses. Diese Art von Arbeitszeugnis bewertet nicht die Leistung oder das Verhalten der Person. Es gibt lediglich Auskunft über die Art und Dauer der Beschäftigung. Ein einfaches Arbeitszeugnis wird beispielsweise ausgestellt, wenn Sie ein Schulpraktikum absolviert haben, einen Nebenjob ausgeübt haben oder nur kurzfristig in dem Unternehmen beschäftigt waren. 


Andernfalls sollten Sie sich in der Regel immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen lassen, da Personalverantwortliche ansonsten möglicherweise den Eindruck erhalten, dass Sie Ihr Arbeitsverhältnis nicht im Guten geendet hat oder Ihr ehemaliger Arbeitgeber unzufrieden mit Ihrer Arbeit war. 

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis Muster - weiter unten als Download erhältlich!

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bietet eine detaillierte Beurteilung der Leistung und des Verhaltens der Person während ihrer Beschäftigungszeit. Neben den Basisinformationen, die auch in einem einfachen Arbeitszeugnis zu finden sind, enthält es auch eine Bewertung der Fähigkeiten, Leistungen und des Verhaltens der Person.


Dies kann sowohl die fachlichen Fähigkeiten (die Qualität der Arbeit, die Einhaltung von Fristen, Fachkenntnisse usw.) als auch die sozialen Fähigkeiten (wie Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Zuverlässigkeit usw.) beinhalten.


Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis kann auch Hinweise auf die Gründe für das Ende des Arbeitsverhältnisses enthalten. Es ist oft das bevorzugte Zeugnis für Arbeitssuchende und Arbeitgeber, da es einen umfassenderen Einblick in die Fähigkeiten und Leistungen der betreffenden Person bietet.

Aufbau und Inhalt des Arbeitszeugnisses

Arbeitszeugnisse folgen einem festen Aufbau, dessen Umfang sich dadurch unterscheidet, ob ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt wird. Da in der Regel ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt wird, bezieht sich der folgende Aufbau auf ebendiese Form des Zeugnisses.


Der Aufbau des Zeugnisses folgt diesem Schema:

  • Briefkopf des Arbeitgebers (auf einem Firmenbogen fällt dieser Punkt weg)

  • Überschrift "Arbeitszeugnis"
  • Einleitung zur Person und aktueller Tätigkeit: Dieser Abschnitt enthält grundlegende Informationen wie den vollständigen Namen des Arbeitnehmers / der Arbeitnehmerin, das Geburtsdatum, den Beschäftigungszeitraum und Aufgabenbereich.

  • Unternehmensbeschreibung: In dieser Beschreibung sollten auf jeden Fall Name, Branche und das primäre Tätigkeitsgebiet enthalten sein. Gängige Informationen sind zudem Rechtsform, Grösse, Anzahl der Mitarbeiter*innen und Angaben zu Standorten, Hauptsitz, Produkten oder Dienstleistungen.

  • Aufgabenfeld / Tätigkeitsbeschreibung: Nennen Sie möglichst nur Tätigkeiten, die Sie tatsächlich dauerhaft oder sehr regelmässig durchgeführt haben. Kleinere Aufgaben können, je nach Relevanz für Ihr Profil und eine neue Bewerbung, ergänzt werden. Die Anordnung der aufgeführten Tätigkeiten sollte ebenfalls nach Relevanz erfolgen.

  • Leistungsbewertung: Dieser Teil des Zeugnisses gibt eine Bewertung der beruflichen Fähigkeiten und Leistungen der*s Angestellten. Dies sollte eine Beurteilung sowohl der fachlichen Kompetenzen (wie technische Fähigkeiten oder Projektergebnisse) als auch der Soft Skills (wie Teamarbeit, Kommunikationsfähigkeiten oder Problemlösungsfähigkeiten) enthalten.

  • Bewertung des Sozialverhaltens: Hier wird Ihr Umgang mit Vorgesetzten, Kolleg*innen, Kund*innen und Geschäftspartner*innen dargestellt. Hier muss besonderes Augenmerk auf die Reihenfolge gelegt werden. Zum Beispiel könnte die Beschreibung Ihres Sozialverhaltens Vorgesetzten gegenüber in Ihrer Beurteilung an die zweite Stelle rutschen. Diese geänderte Reihenfolge ist ein Anhaltspunkt dafür, dass Ihr Verhalten hier nicht so einwandfrei war, wie im Umgang mit Kolleg*innen.

  • Schlussformel: Dieser letzte Abschnitt des Zeugnisses enthält in der Regel den Grund für das Ausscheiden und einen Dank für die geleistete Arbeit. Häufig werden hier auch Zukunftswünsche für die berufliche und persönliche Zukunft der*s Angestellten geäussert. Als Beendigungsgrund bieten sich die Möglichkeiten „auf eigenen Wunsch“ (Kündigung durch den*die Arbeitnehmer*in), „betriebsbedingt“ (Kündigung des Arbeitgebers), „in beiderseitigem Einvernehmen“ oder das Auslaufen eines befristeten Vertrages.

  • Datum und Unterschrift

Achten Sie auf fehlende Angaben im Arbeitszeugnis! Nimmt der Ersteller oder die Erstellerin beispielsweise kaum Bezug zu Ihren individuellen Fähigkeiten und Charaktereigenschaften, interpretieren Personaler*innen dies als ein eher schlechtes Arbeitsverhältnis. Aufgrund der Pflicht, ausschliesslich wohlwollende Formulierungen im Arbeitszeugnis zu verwenden, kann beim Auslassen von bestimmten Soft Skills davon ausgegangen werden, dass Sie diese nicht besitzen.

Gesetzliche Ansprüche auf ein Arbeitszeugnis

Die gesetzlichen Anforderungen an Arbeitszeugnisse in Deutschland sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Falls es zu einem Konflikt in Bezug auf das Arbeitszeugnis kommt, ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen. In einigen Fällen kann eine Klage beim Arbeitsgericht erforderlich sein, um eine gerechte Lösung zu erreichen. Es ist immer hilfreich, sich über die eigenen Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer*in im Klaren zu sein, um sicherzustellen, dass man fair behandelt wird.


 Dies sind einige der wichtigsten Anforderungen:

  • Zeugnisanspruch: Nach § 109 der Gewerbeordnung hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Dieses Recht besteht sowohl während als auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.

  • Form und Inhalt: Das Arbeitszeugnis muss schriftlich ausgestellt werden und kann in zwei Formen vorliegen: ein einfaches Zeugnis (das lediglich Angaben zur Art und Dauer der Tätigkeit enthält) oder ein qualifiziertes Zeugnis (das auch Angaben zur Leistung und zum Verhalten enthält).

  • Wahrheit und Klarheit: Das Zeugnis muss nach der Rechtsprechung "wohlwollend" und gleichzeitig wahr sein. Das bedeutet, es sollte die berufliche Entwicklung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin fair und wahrheitsgemäss darstellen, ohne ihn oder sie dabei unnötig zu benachteiligen. Es darf keine versteckten negativen Botschaften enthalten (sogenannte Geheimcodes).

  • Vollständigkeit: Ein Arbeitszeugnis sollte alle relevanten Aspekte der Tätigkeit und der Leistung des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin abdecken. Ein unvollständiges Zeugnis kann als irreführend angesehen werden.

  • Berichtigungsanspruch: Wenn das Zeugnis unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, haben Arbeitnehmer*innen das Recht, die Berichtigung des Zeugnisses zu verlangen.

  • Zeugnissprache: Das Arbeitszeugnis sollte in einer für Arbeitnehmer*innen verständlichen Sprache verfasst sein. Dabei sollte es keine unklaren Fachausdrücke, Abkürzungen oder Fremdwörter enthalten.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um eine grundlegende Übersicht handelt und spezifische Einzelfälle oder komplexe rechtliche Fragen möglicherweise weitere Anforderungen oder Aspekte beinhalten. 

Schlechtes / kein Arbeitszeugnis erhalten - was tun?

Ob Sie ein schlechtes Zeugnis in eine Bewerbungsmappe legen bzw. es mitschicken, sollte gut überlegt sein. Einerseits hinterlässt ein schlechtes Zeugnis keinen guten Eindruck, andererseits wirft das Weglassen eines Arbeitszeugnisses viele Fragen seitens der Personalverantwortlichen auf. Der entstehende Eindruck kann schnell schlechter sein als durch ein nicht zufriedenstellendes Zeugnis. Einfach weglassen oder ein schlechtes Zeugnis beifügen sind also nur dann Optionen, wenn Sie genügend andere gute Arbeitszeugnisse liefern können.


Sie sind nicht sicher, ob Ihr Arbeitszeugnis vorteilhaft geschrieben ist und somit das ausschlaggebende Kriterium für den Erfolg Ihrer Bewerbung sein könnte? Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis von Expert*innen korrigieren oder individuell erstellen:

Erstellung

Wir erstellen Ihnen ein professionelles Arbeitszeugnis, welches anhand Ihres Profils und eines bereitgestellten individuell auf Sie zugeschnitten ist – es fehlt nur die Unterschrift Ihres Arbeitgebers.

Mehr erfahren

Korrektur

Wir prüfen Ihr Zeugnis auf formale und inhaltliche Fehler und korrigieren diese. Sie erhalten einen nach Ihren Vorstellungen korrigierten, unterschriftsreifen Zeugnisentwurf per E-Mail.

Mehr erfahren

Arbeitszeugnis Formulierungen - Code richtig verstehen

Arbeitszeugnisse sind nicht immer so positiv, wie sie auf den ersten Blick erscheinen. Sie müssen zwar wohlwollend formuliert sein, allerdings haben Personaler*innen im Laufe der Zeit eine gewisse Zeugnissprache entwickelt. Diese ermöglicht es ihnen, eine schlechte Bewertung in vermeintlich positiven Aussagen zu verstecken.


Personaler*innen achten gezielt auf die Gesamtbewertung Ihrer Leistung, welche durch die im Arbeitszeugnis verwendete Zeugnissprache vermittelt wird. Hinter diesem Zeugniscode verstecken sich die klassischen Schulnoten von „sehr gut“ bis „mangelhaft“. Einige Beispiele, welche die unterschiedlichen Noten hinter ähnlichen Zeugnisformulierungen verdeutlichen sollen, finden Sie hier:    

Arbeitsbereitschaft

  • sehr gut:

    „XY zeigte stets ausserordentliche Eigeninitiative und grosses Engagement.“

    „Der Mitarbeiter / Die Mitarbeiterin war in höchstem Masse engagiert und zeigte ausserordentliche Eigeninitiative.“

    „Herr / Frau XY zeigte jederzeit und bei jeder Aufgabe eine ausgezeichnete Arbeitseinstellung und ausserordentliche Motivation.“

  • gut:

    „XY zeigte stets grosse Initiative und Engagement.“

    „Der Mitarbeiter / Die Mitarbeiterin zeigte stets grosse Initiative und ein hohes Mass an Engagement.“

    „Er / Sie überzeugte durch eine durchweg gute Arbeitseinstellung und stets hohe Motivation.“

  • befriedigend:

    „XY zeigte stets Initiative und Engagement.“

    „Herr / Frau XY war stets motiviert und zeigte eine gute Arbeitseinstellung.“

    „Der Mitarbeiter / Die Mitarbeiterin überzeugte mit Motivation und guter Arbeitseinstellung.“

  • ausreichend:

    „XY zeigte Engagement in ausreichendem Masse.“

    „Er / Sie erledigte seine / ihre Aufgaben motiviert und gewissenhaft.“

    „Der Mitarbeiter / Die Mitarbeiterin war fleissig.“

  • mangelhaft: 

    „XY zeigte bei Anleitung Fleiss.“

    „Herr / Frau XY war insgesamt motiviert.“

    „Er / Sie zeigte sich grösstenteils fleissig.“

Arbeitsbefähigung

  • sehr gut:

    „XY meisterte neue Arbeitssituationen stets sehr souverän.“

    „Neuen Arbeitssituationen stelle Herr / Frau XY sich mit grösster Motivation und zu jeder Zeit souverän.“

    „Neuen Arbeitssituationen begegnete er / sie sehr souverän und stets aufgeschlossen.“

  • gut:

    „XY meisterte neue Arbeitssituationen stets sehr gut.“

    „Mit seinem / ihrem Fachwissen konnte er / sie jederzeit überzeugen und neue Arbeitssituationen stets sehr gut meistern.“

    „Neue Arbeitssituationen bewältigte er / sie stets gut.“

  • befriedigend:

    „XY meisterte neue Arbeitssituationen erfolgreich.“

    „Dank seiner / ihrer guten Fachkenntnisse konnte Herr / Frau XY überzeugen.“

    „Neue Arbeitssituationen bewältigte er / sie erfolgreich.“

  • ausreichend:

    „XY passte sich neuen Arbeitssituationen jederzeit an.“

    „Die Anwendung von Fachwissen bei der Bewältigung neuer Arbeitssituationen entsprach den Anforderungen an die Position.“

    „Die Anpassung an neue Arbeitssituationen erfolgte im geforderten Masse.“

  • mangelhaft:

    „XY passte sich neuen Arbeitssituationen meist ohne grosse Probleme an.“

    „Seine / Ihre Fachkenntnisse waren zufriedenstellend und unterstützten ihn / sie in neuen Arbeitssituationen.“

    „Das Einfinden in neue Arbeitssituationen verlief grösstenteils problemlos.“

Arbeitsweise

  • sehr gut: 

    „XY setze seine Aufgaben stets selbstständig mit äusserster Sorgfalt und grösster Genauigkeit um.“

    „Herr / Frau XY überzeugte stets durch enorme Sorgfalt, Selbstständigkeit und höchste Präzision.“

    „Alle Aufgaben wurden von ihm / ihr selbstständig, mit grosser Genauigkeit und äusserster Sorgfalt erledigt.“

  • gut:

    „XY setze seine Aufgaben stets selbstständig mit grosser Sorgfalt und Genauigkeit um.“

    „Der Mitarbeiter / Die Mitarbeiterin hat die ihm übertragenen Aufgaben jederzeit mit Sorgfalt und zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.“

    „Er / Sie erledigte seine / ihre Aufgaben mit äusserster Sorgfalt, Genauigkeit und stets selbstständig.“

  • befriedigend:

    „XY setzte seine Aufgaben stets sorgfältig und genau um.“

    „Die Bearbeitung seiner / ihrer Aufgaben erfolgte systematisch und zufriedenstellend.“

    „Seine / Ihre Aufgaben erledigte er / sie schnell und zufriedenstellend.“

  • ausreichend:

    „XY setzte seine Arbeit mit Sorgfalt und Genauigkeit um.“

    „Bei der Erledigung seiner / ihrer Aufgaben bemühte Herr / Frau XY sich um Sorgfalt.“

    „Er / Sie erledigte seine / ihre Aufgaben zufriedenstellend.“

  • mangelhaft:

    „XY setzte im Allgemeinen die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig und genau um.“

    „Der Mitarbeiter / Die Mitarbeiterin versuchte die ihm / ihr aufgetragenen Aufgaben schnell zu erledigen.“

    „Die gezeigte Sorgfalt und Selbstständigkeit in der Erledigung von Aufgaben war insgesamt angemessen.“

Weitere Beispielformulierungen für das Arbeitszeugnis finden Sie in unserem Artikel „Arbeitszeugnis Formulierungen“.

Arbeitserfolg

  • sehr gut: 

    „Die Arbeitsqualität von XY ist stets hervorragend.“

    „Er / Sie konnte mit bemerkenswerter Motivation und stets überdurchschnittlicher Zielerreichung überzeugen.“

    „Herr / Frau XY zeigte stets herausragende Arbeitsergebnisse.“

  • gut:

    „XY zeigt stets eine gute Qualität der Arbeit.“

    „Der Mitarbeiter / Die Mitarbeiterin erzielte stets beste Arbeitsergebnisse und ein hohes Engagement.“

    „Ihre / Seine Arbeit war jederzeit von sehr guter Qualität.“

  • befriedigend: 

    „XYs Arbeitsqualität liegt über dem Durchschnitt.“

    „Herr / Frau XY zeigte Engagement und konnte so gute Arbeitsergebnisse erzielen.“

    „Die von Herrn / Frau XY erbrachte Arbeitsqualität war überdurchschnittlich.“

  • ausreichend: 

    „Die gelieferte Arbeitsqualität entspricht den kommunizierten Erwartungen.“

    „Die Arbeitsergebnisse waren unseren Erwartungen entsprechend.“

    „Die erbrachte Arbeitsqualität entsprach unseren Erwartungen.“

  • mangelhaft: 

    „In Summe arbeitete XY entsprechend der Erwartungen.“

    „Mit den Arbeitsergebnissen waren wir insgesamt zufrieden.“

    „Im Grossen und Ganzen entsprach die Arbeitsqualität unseren Erwartungen.“

Gesamtleistung / Arbeitsleistung

  • sehr gut: 

    „Die ihm übertragenen Aufgaben erfüllte XY stets zu unserer vollsten Zufriedenheit.“

    „Herr / Frau XY war ein ausserordentlich bereichernder und geschätzter Mitarbeiter, der massgeblich zum Erfolg des Unternehmens beigetragen hat.“

    „In seinem sehr grossen Verantwortungsbereich hatte Herr / Frau XY zu jeder Zeit alles im Griff und bewies einen überaus professionellen und souveränen Umgang mit den damit verbundenen Herausforderungen.“

  • gut:

    „XY war ein wertvoller Mitarbeiter und erfüllte seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit.“

    „Herr / Frau XYs Arbeit war eine enorme Bereicherung für unser Unternehmen und konnte zur Erreichung der gesetzten Ziele beitragen.“

    „Er / Sie begegnete Herausforderungen stets souverän und hatte seinen umfangreichen Aufgabenbereich im Griff.“

  • befriedigend:

    „XYs Leistungen stellten uns jederzeit zufrieden.“

    „Durch seine / ihre Flexibilität und effiziente Arbeitsweise konnte Herr / Frau XY seine / ihre Aufgaben meistern.“

    „Der Mitarbeiter / Die Mitarbeiterin war eine gute Unterstützung für unser Unternehmen und war seinen / ihren Aufgaben gewachsen.“

  • ausreichend:

    „Alle XY zugetragenen Aufgaben wurden ordnungsgemäss erledigt.“

    „Er / Sie stellte eine Bereicherung für das Unternehmen dar und entsprach unseren Erwartungen an Belastbarkeit und Flexibilität.“

    „Herr / Frau XY konnte die Aufgaben in seinem / ihrem Bereich problemlos bewältigen und zeigte dabei das erwartete Mass an Flexibilität.“

  • mangelhaft:

    „XYs Leistungen haben unseren Erwartungen im Grossen und Ganzen entsprochen.“

    „Herr / Frau XY war insgesamt eine gute Unterstützung für unser Unternehmen.“

    „Der Mitarbeiter / Die Mitarbeiterin war insgesamt belastbar und flexibel.“

Sozialverhalten

  • sehr gut:

    „Im Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Kolleginnen sowie Kunden war Frau Muster jederzeit vorbildlich, freundlich und zuvorkommend.“

    „Vorgesetzten und Kollegen gegenüber zeigte Frau / Herr XY stets ein vorbildlich freundliches und professionelles Auftreten.“

  • gut:

    „Im Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war er / sie stets vorbildlich.“

    „Sein / Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets professionell und freundlich.“

  • befriedigend:

    „Der Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war vorbildlich.“

    „Sein / Ihr Auftreten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war professionell.“

  • ausreichend:

    „An seinem / ihrem Verhalten gegenüber Kollegen war nichts zu beanstanden.“

    „Gegenüber Kollegen zeigte er / sie sich freundlich.“

  • mangelhaft:

    „Sein / Ihr Verhalten gegenüber Kollegen war insgesamt angemessen.“

    „Im Umgang mit Vorgesetzten und Kollegen bemühte er / sie sich um ein freundliches Auftreten.“

Beispiel eines Arbeitszeugnisses

Im Folgenden ist ein Beispiel für ein mittelmässiges Arbeitszeugnis dargestellt. Anhand der Markierungen verdeutlichen wir, welche Ergänzungen oder Veränderungen die vermittelten Zeugnisnoten deutlich verbessern können. Dies soll dazu dienen, dass Sie ein besseres Gefühl für die Formulierungen in Arbeitszeugnissen bekommen. Es zeigt ausserdem, welche Bedeutung unterschiedliche Ausführungen haben können. Unter dem Bild finden Sie eine detaillierte Erklärung der im Bild hervorgehobenen Punkte.

Arbeitszeugnis Beispiel
  • An dieser Stelle können Sie noch genauer auf Verantwortungen eingehen. Hier könnte beispielsweise ergänzt werden: „Er hatte somit die Verantwortung für über 20 Mitarbeiter und rund 1.500.000 € Budget.“

  • Diese Aufgabe scheint nur eine gelegentliche Aufgabe von Herr Mustermann gewesen zu sein und nicht zu seinen Hauptaufgaben zu gehören. Dementsprechend kann dieser Punkt herausgelassen werden. Somit bleibt der Fokus bei den Aufgaben, die er durchweg und hauptsächlich ausübte.
  • Eine noch bessere Bewertung kann hier erreicht werden, wenn er beispielsweise als „ausserordentlich motivierter Mitarbeiter“ beschrieben wird. Ausserdem verbessert sich die Note weiter, wenn er „alle seine Aufgaben“ wie beschrieben erledigte.
  • Um aus diesem Satz eine sehr gute Bewertung zu machen, kann die Formulierung „die unseren Erwartungen jederzeit in vollstem Masse entsprach“ verwendet werden.
  • Auch an dieser Stelle kann die Bewertung verbessert werden, indem minimale Veränderungen vorgenommen werden. „Ausserordentlich gute Auffassungsgabe“ oder „herausragende Eigeninitiative“ sind Beispiele dafür.
  • Das Fachwissen darf gerne genauer beschrieben werden. Formulierungen wie „Ausgeprägtes / Umfangreiches / Detailliertes Fachwissen“ werten die Bewertung direkt auf, ohne den Satz grossartig zu verändern.
  • Um diese Bewertung von gut auf sehr gut zu steigern, können weitere Adjektive hinzugefügt werden. Zum Beispiel: „...professionelles, freundliches und zuvorkommendes Auftreten...“
  • Wie bei Punkt 1 ist es an dieser Stelle empfehlenswert, genauere Angaben zu machen. Sie können hier zum Beispiel noch beschreiben, wie erfolgreich das Projekt war. Eine beispielhafte Formulierung dafür lautet: „So gelang es Herrn Mustermann, zu einer äusserst positiven Umsatzentwicklung von 15 % beitragen zu können.“

  • Bei einem sehr guten Arbeitszeugnis darf hier gerne ergänzt werden, dass die Entscheidung „ausserordentlich“ oder „sehr“ bedauert wird. Der Zusatz „weiterhin viel Erfolg“ verdeutlicht, dass der Mitarbeiter bereits während seiner Zeit bei dem Unternehmen erfolgreich war. Zudem ist es als besonders positiv zu werten, wenn dem Mitarbeiter „beruflich und persönlich“ alles Gute sowie viel Erfolg gewünscht wird.

Arbeitszeugnis Muster - Kostenlose Vorlage

Sie möchten die korrigierte Version des oben gezeigten Beispiels einsehen? Dann laden Sie sich unsere Vorlage eines qualifizierten Arbeitszeugnisses mit einem Klick auf den folgenden Button herunter:


Wie und wann Sie ein Arbeitszeugnis anfordern sollten

In Deutschland besteht das Recht auf ein Arbeitszeugnis sowohl während der Beschäftigungszeit als auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie können also ein Arbeitszeugnis anfordern, sobald Sie das Arbeitsverhältnis beenden oder auch wenn Sie noch angestellt sind, zum Beispiel wenn Sie eine Zwischenbewertung für eine Bewerbung benötigen. Drei Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verjährt der Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.


Eine spezifische Frist, innerhalb derer der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis ausstellen muss, ist gesetzlich nicht festgelegt. In der Praxis jedoch wird oft eine angemessene Frist von etwa zwei bis vier Wochen nach Anforderung als akzeptabel angesehen. Die Anforderung eines Arbeitszeugnisses sollte schriftlich und unter Nennung aller wichtigen Details erfolgen.


Ein Mustertext könnte beispielsweise so aussehen:


„Sehr geehrte/r [Name der zuständigen Person],


vom MM.TT.JJJJ bis MM.TT.JJJJ war ich bei Ihnen als [Positionsbezeichnung] tätig. Hiermit bitte ich Sie darum, mir bis zum [Datum in angemessener Entfernung] ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.


Vielen Dank im Voraus


Mit freundlichen Grüssen

[Ihr Name]“

Die Pflicht zur Erstellung liegt jedoch nicht zwingend bei den Vorgesetzten oder Personaler*innen. Mittlerweile werden Arbeitszeugnisse häufig von den Arbeitnehmer*innen selbst erstellt. Möglich ist auch, dass das Zeugnis von einer*m anderen Mitarbeiter*in erstellt wird. Das Zeugnis wird dann durch den* die Vorgesetzte*n geprüft und unterschrieben

Weitere Zeugnisarten und Alternativen

Neben dem klassischen Arbeitszeugnis gibt es je nach individueller Situation auch einige weitere Zeugnisarten, die stattdessen zum Einsatz kommen. Dabei wird unter anderem zwischen Praktikumszeugnis, Ausbildungszeugnis und Zwischenzeugnis unterschieden. 

Zwischenzeugnis

Das Zwischenzeugnis wird im Gegensatz zum Arbeitszeugnis während des Arbeitsverhältnisses oder vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Demnach wird das Zwischenzeugnis in der Gegenwart formuliert. Es kann vorkommen, dass Leistungen und Verhalten im Zwischenzeugnis besser bewertet werden als im Endzeugnis, da der Arbeitgeber daran interessiert ist, die gute Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten. Anders als beim Arbeitszeugnis haben Sie als Arbeitnehmer*in jedoch keinen rechtlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Dieses wird nur dann ausgestellt, wenn ein berechtigtes Interesse der*s Angestellten besteht.


Mögliche Situationen für die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses sind: 

  • Interner Jobwechsel

  • Beförderung
  • Wechsel der*s Vorgesetzten

  • Betriebsübernahme

Praktikumszeugnis

Da Sie im Rahmen eines Praktikums ein*e Arbeitnehmer*in sind, haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf ein Praktikumszeugnis. Dieses dient zur Übersicht der Aufgaben, der Leistungsbeurteilung und ausserdem als Nachweis für zukünftige Bewerbungen. Wie beim Arbeitszeugnis wird zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Praktikumszeugnis differenziert. Aufbau und Inhalt des Praktikumszeugnisses unterscheiden sich dabei nicht von dem eines Arbeitszeugnisses.


Zusätzlich zum Praktikumszeugnis existiert die Praktikumsbescheinigung. Diese beinhaltet jedoch lediglich Informationen zur Art des Praktikums sowie der Dauer, jedoch keine Angaben bezüglich der Aufgaben und erbrachten Leistungen des Praktikanten bzw. der Praktikantin.

Ausbildungszeugnis

Das Ausbildungszeugnis wird nach Beendigung der Ausbildung ausgestellt und enthält alle Aufgaben und Leistungen der*s Auszubildenden im Betrieb. Auch hier besteht laut §16 BBiG ein Anspruch auf ein Zeugnis. Grundsätzlich unterscheidet sich der Inhalt dabei nicht von dem eines Arbeitszeugnisses.


Neben den Tätigkeiten und der Leistungsbeurteilung, wird im Zeugnis zusätzlich vermerkt, mit welcher Note die Abschlussprüfung bestanden wurde. Da Unternehmen ihre Auszubildenden nach Beendigung der Ausbildung häufig übernehmen, kann im Ausbildungszeugnis anstelle des Beendigungsgrundes ausserdem die Übernahme der*s Auszubildenden vermerkt werden. 

Alternativen zum klassischen Zeugnis

Neben den Ihnen rechtlich zustehenden Zeugnisarten existieren weitere Möglichkeiten der Leistungsbeurteilung. Folgend finden Sie ein paar Beispiele, wie Sie sich Ihre Fähigkeiten auch anderweitig bestätigen lassen können: 

  • Referenz- oder Empfehlungsschreiben: Wenn Sie sich im Guten von Ihrem Arbeitgeber getrennt und bereits eine neue Stelle in Aussicht haben, können Sie Ihren Arbeitgeber um die Erstellung eines Empfehlungsschreibens bitten. Das ist bei Personaler*innen besonders gern gesehen, da die für den Job relevantesten Fähigkeiten und Kenntnisse in den Fokus gestellt werden. Dadurch können Sie Ihre Chancen auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhöhen.

  • Mitarbeiter*innenbeurteilung: Wenn Sie in Ihrem Job ein umfangreiches Aufgabenfeld abgedeckt haben und Ihre Tätigkeiten auch relevant für Ihre neue Stelle sind, können Sie mithilfe einer ausführlichen Arbeitsbeschreibung einen vollständigen Einblick in Ihre Einsatzbereiche gewährleisten. So erhalten Personaler*innen einen ausgiebigen Überblick über Ihre Leistungen und Fähigkeiten.

  • Tätigkeitsbeschreibungen: Wenn Sie in Ihrem Job ein umfangreiches Aufgabenfeld abgedeckt haben und Ihre Tätigkeiten auch relevant für Ihre neue Stelle sind, können Sie mithilfe einer ausführlichen Arbeitsbeschreibung einen vollständigen Einblick in Ihre Einsatzbereiche gewährleisten. So erhalten Personaler*innen einen ausgiebigen Überblick über Ihre Leistungen und Fähigkeiten.

  • Zitate von Testimonials: Kennen Sie Personen, die in Ihrer Branche einen hohen Stellenwert aufweisen, können Sie diese um ein kurzes Zitat zu Ihrer Person bitten. Das Lob eines solchen Testimonials kann sowohl Ihre Arbeitsweise in ein positives Licht rücken als auch zeigen, dass Sie den Kontakt zu branchenrelevanten Personen pflegen. Sie können hierzu auch die entsprechende Funktion auf der Plattform LinkedIn nutzen. Hier können Ihre Kontakte direkt auf Ihrem Profil Ihre Empfehlungen aussprechen.

Trotz der Vielzahl an Möglichkeiten sollten Sie Ihrer Bewerbung nicht zu viele Leistungsbestätigungen beifügen. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis in Kombination mit einem aussagekräftigen Anschreiben sowie einem strukturierten Lebenslauf bilden bereits eine gute Grundlage für eine erfolgreiche Jobsuche.  

Weitere häufig gestellte Fragen zum Arbeitszeugnis

Wie lange sollte ich mein Arbeitszeugnis aufbewahren?

In der Regel ist es empfehlenswert, Arbeitszeugnisse unbegrenzt aufzubewahren. Diese Dokumente können für Ihre zukünftige Karriere äusserst wertvoll sein, da sie Ihre beruflichen Fähigkeiten, Leistungen und Erfahrungen belegen.


Ausserdem ist es wichtig zu beachten, dass es in einigen Fällen schwierig oder unmöglich sein kann, ein Arbeitszeugnis nachträglich zu erhalten, besonders wenn das Unternehmen nicht mehr existiert oder relevante Ansprechpartner nicht mehr verfügbar sind.


In Bezug auf die Aufbewahrung sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Arbeitszeugnisse sicher und geschützt aufbewahrt werden. Es kann sinnvoll sein, Kopien sowohl in physischer Form als auch digital zu speichern, um sicherzustellen, dass sie bei Bedarf verfügbar sind.

Was ist ein Dienstzeugnis?

Ein Dienstzeugnis wird hauptsächlich in Österreich verwendet und ist im Wesentlichen dasselbe wie ein Arbeitszeugnis. Es bietet einen Überblick über die Art der durchgeführten Arbeit, die Dauer der Beschäftigung und die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers. Wie das Arbeitszeugnis muss auch das Dienstzeugnis wahrheitsgemäss, vollständig und wohlwollend formuliert sein.


Es ist wichtig zu beachten, dass die spezifischen Anforderungen an ein Arbeitszeugnis oder Dienstzeugnis je nach Land und rechtlichem Kontext variieren können. Es ist daher immer ratsam, sich über die spezifischen Anforderungen in Ihrem Land zu informieren.

Kann ich mein Arbeitszeugnis in einer anderen Sprache anfordern?

Die Sprache, in der ein Arbeitszeugnis ausgestellt wird, kann je nach Land und Unternehmen variieren. In Deutschland beispielsweise ist es üblich, dass Arbeitszeugnisse in deutscher Sprache ausgestellt werden. Wenn Sie jedoch in einem internationalen Unternehmen arbeiten oder planen, ins Ausland zu ziehen, besteht oft die Möglichkeit, ein Arbeitszeugnis in einer anderen Sprache anfordern.


Ob ein Arbeitgeber verpflichtet ist, ein Arbeitszeugnis in einer anderen Sprache auszustellen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschliesslich lokaler Gesetze und Unternehmensrichtlinien. Es kann hilfreich sein, dies direkt mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Personalabteilung zu besprechen.

Kann ich um eine Überarbeitung meines Zeugnisses bitten, wenn ich unzufrieden bin?

Ja, wenn Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis nicht zufrieden sind, haben Sie in vielen Fällen das Recht, eine Überarbeitung zu beantragen. Dies kann insbesondere dann relevant sein, wenn Sie der Meinung sind, dass das Zeugnis nicht wahrheitsgemäss, vollständig oder wohlwollend formuliert ist.


Es ist zu beachten, dass Sie spezifisch sein sollten, wenn Sie um Überarbeitungen bitten. Zeigen Sie klar auf, welche Teile des Zeugnisses Ihrer Meinung nach nicht korrekt sind und warum. Geben Sie, wenn möglich, konkrete Beispiele oder Beweise an, um Ihre Ansprüche zu untermauern.


Wenn Ihr Arbeitgeber nicht bereit ist, das Zeugnis zu ändern, oder wenn Sie mit der überarbeiteten Version immer noch nicht zufrieden sind, haben Sie möglicherweise das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten. In diesem Fall sollten Sie sich an einen Arbeitsrechtsanwalt oder eine geeignete Beratungsstelle wenden, um Unterstützung und Beratung zu erhalten.

Weitere Informationen zum Arbeitszeugnis erhalten Sie auf fachanwalt.de.