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Sperrvermerk - Bewerbung vertraulich behandeln

Sperrvermerk

Ein Sperrvermerk ist ein kurzer Hinweis im Bewerbungsschreiben, die Unterlagen vertraulich zu behandeln.


Dieser dient dazu, dass Ihr aktueller Arbeitgeber nichts von Ihrer Bewerbung bei einem anderen Unternehmen erfährt.

Dabei müssen Sie sich keine Sorgen machen, dass ein solcher Hinweis einen negativen Eindruck bei dem kontaktierten Unternehmen hinterlassen könnte. Ein solches Verfahren ist inzwischen nämlich weit verbreitet. Ein Sperrvermerk ermöglicht Ihnen somit einen möglichst unkomplizierten Jobwechsel.


Im folgenden Artikel finden Sie Informationen zu der korrekten Platzierung des Sperrvermerks, der Anonymisierung Ihres aktuellen Arbeitgebers im Anschreiben sowie weitere hilfreiche Tipps, um einen reibungslosen Ablauf Ihres Jobwechsels zu ermöglichen.

Alexander Moritz - Bewerbungsexperte

Über den Autor

Seit 2018 für das Team von „Die Bewerbungsschreiber“ tätig, habe ich mittlerweile über 2.000 Bewerbungen verfasst. Im Laufe der Jahre habe ich mich dabei mit den unterschiedlichsten Branchen und Zielpositionen auseinandergesetzt und vielen Menschen zu ihrem Traumjob verholfen. Vertrauen auch Sie meiner grossen Expertise in der Erstellung professioneller Bewerbungsunterlagen, die ich in diesem Beitrag gerne mit Ihnen teile!

Alexander Moritz - Bewerbungsexperte

Wo und wie sollte ich den Sperrvermerk angeben?

Die richtige Platzierung und Formulierung des Sperrvermerks ist entscheidend. Er darf weder zu forsch wirken noch in der Bewerbung untergehen. Damit der Sperrvermerk wahrgenommen und nicht überlesen wird, sollte er idealerweise an einer der folgenden Stellen eingefügt werden:

Sperrvermerk im Betreff des Bewerbungsschreibens

Sie können den Hinweis auf die Vertraulichkeit Ihrer Unterlagen bereits im Betreff des Bewerbungsschreibens unterbringen. Orientieren Sie sich bei der Erstellung des Sperrvermerks gerne an unseren Beispielen:

  • „Vertraulich: Meine Bewerbung als XY“

  • „Bitte vertraulich behandeln – Meine Bewerbung als XY“
  • „Meine vertrauliche Bewerbung um die Stelle als XY“
  • „Mit der Bitte um Vertraulichkeit – Meine Bewerbung als XY“

Sperrvermerk im Schlusssatz des Bewerbungsschreibens

Neben der Betreffzeile bietet sich der Schlussteil Ihres Bewerbungsschreibens an, um auf eine vertrauliche Behandlung der Bewerbung hinzuweisen. Die nachfolgenden Beispielformulierungen zeigen, wie Sie im Schlusssatz am besten um Diskretion bitten:

  • „Da ich mich momentan in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde, bitte ich Sie, meine Bewerbung vertraulich zu behandeln.“

  • „Aufgrund meiner ungekündigten Arbeitsstelle bitte ich Sie ausdrücklich um eine vertrauliche Handhabung meiner Bewerbung.“
  • „Mir wäre sehr an einem vertraulichen Bewerbungsverfahren gelegen, da ich mich gegenwärtig in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde.“
  • „Ich bitte Sie darum, meine Bewerbungsunterlagen vertraulich zu behandeln.“

Vertrauliche Bewerbung per E-Mail

Bei der Bewerbung per E-Mail sollten Sie den Sperrvermerk nicht direkt in der Betreffzeile der E-Mail nennen, da er zu viel Platz einnehmen würde. Fügen Sie ihn stattdessen in der ersten Zeile des Textes der E-Mail ein, noch vor der persönlichen Anrede. Sie können zudem bereits im E-Mail-Text darauf hinweisen, dass Sie aufgrund Ihrer aktuellen Tätigkeit nur zu bestimmten Uhrzeiten telefonisch erreichbar sind – so vermeiden Sie unangenehme Anrufe während Ihrer Arbeitszeit.


Beispiel für die Bitte um eine vertrauliche Behandlung der Unterlagen in der ersten Zeile der E-Mail:

Betreff: Bewerbung als Sales Manager - Max Mustermann

Mit der ausdrücklichen Bitte um Vertraulichkeit


Sehr geehrter Herr Schulz,


anbei erhalten Sie meine Bewerbung für die von Ihnen ausgeschriebene Stelle als Sales Manager. Warum ich genau der richtige Kandidat für diese Stelle bin, entnehmen Sie bitte meinen ausführlichen Bewerbungsunterlagen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Ich bitte Sie, meine momentanen Arbeitszeiten bei der Kontaktaufnahme zu berücksichtigen. Gerne bin ich morgens bis 09:30 Uhr sowie abends ab 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0123 456789 für Sie erreichbar.

Ich freue mich darauf, Sie in einem persönlichen Vorstellungsgespräch kennenzulernen.


Mit freundlichen Grüssen

Max Mustermann

Auch wenn Sie bereits im E-Mail-Text um Diskretion bitten, sollten Sie im eigentlichen Anschreiben im Anhang der E-Mail nach wie vor einen Sperrvermerk unterbringen. So stellen Sie sicher, dass dem Personaler der Vermerk nicht entgeht.

Bewerbung vertraulich behandeln - Formulierungen auf Englisch

In manchen englischsprachigen Ländern wird bei der Bewerbung auf die Angabe von persönlichen Daten verzichtet, sodass eine konkrete Identifizierung Ihrer Person im ersten Bewerbungsabschnitt ohnehin nicht möglich ist. Sollte dies aber nicht der Fall sein, können Sie auf folgende Formulierungen für eine vertrauliche Bewerbung auf Englisch zurückgreifen:

  • „As I am currently in a non-terminated employment relationship, I ask you to treat my application confidentially.”

  • „I am very interested in a confidential application process as I am currently in a non-terminated employment relationship.”
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Anonymisierung des Arbeitgebers

Je nach Tätigkeit und Arbeitgeber kann es hilfreich oder gar notwendig sein, Ihren bisherigen Arbeitgeber bei einer vertraulichen Bewerbung zu verschweigen. Das Anonymisieren des aktuellen Arbeitgebers im Lebenslauf und dem Bewerbungsschreiben erfolgt, indem dieser nicht namentlich genannt, sondern umschrieben wird.


Ein Beispiel könnte folgendermassen aussehen: In der Bewerbung wird aus der Daimler AG „ein renommierter deutscher Automobilhersteller“. Sie können auch noch unspezifischer sein und nicht auf die Branche eingehen: „Derzeit bin ich bei einem multinationalen Konzern tätig und leite dort die Marketingabteilung für den deutschen Markt.“


Wenn Sie Ihren Arbeitgeber in Ihrer Bewerbung anonymisieren, sollten Sie im Anschreiben darauf verweisen, beispielsweise folgendermassen:

  • „Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich aus Gründen der Vertraulichkeit meinen aktuellen Arbeitgeber nicht namentlich nenne.“

  • „Da ich aktuell in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis tätig bin, bitte ich um Verständnis, dass ich meinen jetzigen Arbeitgeber noch nicht nennen möchte.“

Gesetzliche Grundlage - Sind Bewerbungen vertraulich?

Eine eindeutige gesetzliche Grundlage gibt es für den Sperrvermerk nicht. Den meisten Unternehmen ist aber bewusst, dass viele Bewerber sich auf Stellen bewerben, obwohl Sie noch bei einem anderen Unternehmen beschäftigt sind. Sie verfahren dementsprechend diskret mit den Unterlagen ihrer Bewerber. Dennoch befürchten viele Bewerber, dass der potenzielle neue Arbeitgeber beim aktuellen Arbeitgeber Rückfragen einholt. Es ist zwar gesetzlich nicht eindeutig geregelt, ob ein Nachfragen des neuen Arbeitgebers zulässig ist, aber grundsätzlich gilt:

  • Der neue Arbeitgeber darf im Allgemeinen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung bei Dritten personenbezogene Daten über Sie erfragen. Direkte Anfragen bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber sind somit in der Regel nicht zulässig, wenn Sie um eine vertrauliche Behandlung Ihrer Bewerbung gebeten haben.

  • Auch Ihr aktueller Arbeitgeber darf nicht ohne Ihre Einwilligung Auskünfte über Sie geben. Sie können Ihrem jetzigen Vorgesetzten jedoch erlauben, gegenüber Dritten Informationen über Sie mitzuteilen. Gemäss der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht ist er dann dazu verpflichtet, ordentliche und wahrheitsgemässe Auskunft zu geben.

Behandeln Unternehmen Bewerbungen vertraulich?

Sobald Sie einen Sperrvermerk in Ihrer Bewerbung einfügen, besteht für den kontaktierten Arbeitgeber eine Verschwiegenheitspflicht. Sollte Ihr momentaner Arbeitgeber trotz des Sperrvermerks von Ihrer Bewerbung erfahren, können Sie Anspruch auf Schadensersatz erheben.


Ein solcher Verstoss kann jedoch nur selten zu dem jeweiligen Unternehmen zurückverfolgt werden. Die meisten Unternehmen halten sich allerdings an ihre Verschwiegenheitspflicht und behandeln die Informationen der Bewerber vertraulich.

Was kann ich tun, wenn der Sperrvermerk missachtet wird?

Insbesondere in kleinen Branchen kann es trotz Sperrvermerk dazu kommen, dass Ihr aktueller Arbeitgeber Wind von Ihrer Bewerbung bekommt. Sie können zwar Anspruch auf Schadensersatz stellen, geraten aber trotzdem meist in Erklärungsnot gegenüber Ihrem jetzigen Arbeitgeber. Wir geben Ihnen im Folgenden drei Tipps, wie Sie am besten mit dieser verzwickten Situation umgehen:

  • Im Idealfall deuten Sie bereits vor Beginn des Bewerbungsprozesses gegenüber Ihrem aktuellen Vorgesetzten an, dass Sie mit Ihrer Stelle nicht hundertprozentig zufrieden sind und nennen konkrete Gründe (z. B. unzureichende Weiterbildungs- bzw. Aufstiegsmöglichkeiten). Kann der momentane Arbeitgeber hier keine Abhilfe schaffen, wird es für ihn nachvollziehbarer sein, dass Sie sich bei anderen Unternehmen umsehen.

  • Behaupten Sie, dass Sie nur einmal unverbindlich Ihren Marktwert überprüfen wollten, um in der nächsten Gehaltsverhandlung eine bessere Verhandlungsposition einnehmen zu können.
  • Wenn es sich lediglich um einzelne Gerüchte handelt, kann es wirksam sein, diese einfach zu dementieren und als Klatsch und Tratsch abzutun. Wichtig ist, dass Sie sich auf der Arbeit so wie sonst auch verhalten, um die Glaubwürdigkeit dieser Gerüchte zu verringern.

Kann ich gekündigt werden, wenn ich mich woanders bewerbe?

Als Arbeitnehmer besitzen Sie laut § 12 des Grundgesetzes die Freiheit der Berufswahl: Sie können sich daher auch aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus bewerben. Das bedeutet aber nicht, dass Sie automatisch vor einer Kündigung geschützt sind. Ihr Verhalten während der heimlichen Bewerbung ist hierbei ausschlaggebend:

  • Sie dürfen während Ihrer Arbeitszeit nicht mit dem potenziellen neuen Arbeitgeber kommunizieren oder Bewerbungsunterlagen auf Ihrer Arbeitsstelle anfertigen. Andernfalls droht eine Abmahnung, wenn nicht sogar Kündigung.

  • Wenn Sie sich bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber für ein Vorstellungsgespräch in einem anderen Unternehmen krankmelden, riskieren Sie die Kündigung, wenn der aktuelle Arbeitgeber davon erfährt. Nehmen Sie sich stattdessen Urlaub, wenn Sie das Gespräch nicht vor oder nach Ihrer Arbeitszeit wahrnehmen können.

Weitere Tipps für den Bewerbungsprozess

Nutzen Sie private Kontaktdaten

Geben Sie in Ihrer Bewerbung niemals Ihre dienstliche E-Mail-Adresse oder Rufnummer an. Die Situation kann sonst schnell unangenehm werden, wenn Kollegen oder Vorgesetzte etwas von Ihrer Suche nach einem neuen Job mitbekommen. Ausserdem sollten Sie nur Ihren privaten Computer oder Ihr eigenes Smartphone verwenden. Von der Stellensuche oder gar dem Verfassen von Bewerbungen am Arbeitsplatz ist gänzlich abzusehen.

Geben Sie Kontaktzeiten an

Wenn Sie während der Arbeit einen Anruf vom potenziellen neuen Arbeitgeber erhalten, ist für Ihren Gegenüber schnell klar, worum es in dem Telefonat geht. Teilen Sie deshalb im Schlussteil Ihres Anschreibens mit, zu welchen Zeiten Sie kontaktiert werden möchten:

  • „Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne per E-Mail sowie telefonisch zur Verfügung. Am besten erreichen Sie mich morgens vor 9 Uhr oder nachmittags ab 16 Uhr.“

  • „Aufgrund meines ungekündigten Arbeitsverhältnisses erreichen Sie mich telefonisch von 14 bis 19 Uhr.“

Halten Sie Ihre Bewerbung geheim

Erzählen Sie niemandem von Ihrer Jobsuche, der etwas an Ihre Kollegen oder Vorgesetzte weitersagen könnte. Auch wenn Sie Ihre Lieblingskollegen gerne über den beruflichen Wechsel informieren wollen – Gerüchte verbreiten sich in einem Betrieb rasend schnell und gelangen so möglicherweise an die falschen Personen.

Verhalten Sie sich unauffällig und freundlich

Auch, wenn Sie bereits eine Zusage für den neuen Job haben oder noch auf Rückmeldung warten gilt, dass Sie Ihre Arbeit wie bisher fortsetzen sollten. Sollten Sie plötzlich nichts mehr tun oder sogar übereifrig arbeiten, schöpfen Mitarbeiter und Vorgesetzte gegebenenfalls Verdacht.


Ihrem Chef, wie auch Ihren Kollegen gegenüber, sollten Sie sich bis zum Ende der Beschäftigung freundlich und respektvoll verhalten. Schliesslich wollen Sie ein gutes Arbeitszeugnis erhalten.


Damit Ihre Kündigung keine unerwartete Neuigkeit für Ihren Chef darstellt, sollten Sie im Vorfeld ein persönliches Gespräch mit diesem suchen. Dabei können Sie Ihre Zukunftsaussichten im Unternehmen ansprechen oder auch Ihre mangelnden Möglichkeiten zur Weiterentwicklung. Wenn Ihr Vorgesetzter sich bereits über Ihre Unzufriedenheit bewusst ist, wird er Ihre Entscheidung besser nachvollziehen können. 

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Kündigen Sie erst nach einer festen Zusage

Warten Sie unbedingt ab, bis Sie eine feste Zusage für Ihre neue Stelle haben, bevor Sie Ihre aktuelle kündigen bzw. sich kündigen lassen. Mündliche Zusagen sind nicht verbindlich und so kann es sein, dass aus dem neuen Job im letzten Moment doch nichts wird. Um im Notfall nicht arbeitslos zu sein, empfehlen wir Ihnen dringend, Ihre aktuelle Stelle nicht vorschnell zu kündigen.

Sperrvermerk in der Bachelor- oder Masterarbeit

Viele Studierende schreiben ihre Abschlussarbeit in Verbindung mit der Tätigkeit in einem Unternehmen. Da Sie dabei mit vielen vertraulichen Daten in Kontakt kommen, ist ein Sperrvermerk notwendig. Das Unternehmen möchte so vermeiden, dass sensible Daten und Betriebsgeheimnisse an die Öffentlichkeit oder gar die Konkurrenz gelangen könnten.


Anders als bei einer Bewerbung, gilt der Sperrvermerk in der Bachelor- oder Masterarbeit für einen bestimmten Zeitraum. Dies ist die sogenannte Sperrfrist. Während dieser Zeit dürfen Sie Ihre wissenschaftliche Arbeit nicht veröffentlichen und lediglich dem Prüfungsausschuss vorlegen. Wie lange die Sperrfrist andauert, hängt individuell vom Unternehmen und dem gewählten Thema ab. Von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren sind verschiedene Zeiträume möglich.


Den Sperrvermerk platzieren Sie in Ihrer Abschlussarbeit direkt nach dem Deckblatt, noch vor dem Inhaltsverzeichnis. Der genaue Wortlaut des Vermerks ist hingegen nicht festgelegt. Einige Universitäten und Hochschulen bieten Vorlagen für den Sperrvermerk auf ihren jeweiligen Internetseiten an, an welchen Sie sich orientieren können.